Pflegeberatung §37.3 SGB XI Schnell.
Persönlich.
Professionell.
31.12.2026
Stichtag nicht verpassen!
Wichtiger Hinweis:
Für den 2. Beratungseinsatz steht der Stichtag am
31.12.2026 an!
Sichern Sie sich am besten schon jetzt Ihren Wunschtermin bei uns, damit Ihr Pflegegeld lückenlos gesichert bleibt und wir für Sie da sein können.
PFLEGEGRAD 1
1 x halbjährlich - freiwillig

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch.
PFLEGEGRAD 2 & 3
1 x halbjährlich - Pflicht

Menschen mit Pflegegraden 2 & 3 müssen sich einmal halbjährlich beraten lassen.
PFLEGEGRAD 5
1 x halbjährlich - Pflicht

Menschen mit Pflegegraden 4 & 5 müssen sich einmal halbjährlich beraten lassen. Sie können auch freiwillig vierteljährlich es in Anspruch nehmen.
Fristen und Häufigkeiten
Hinweis: Ein verpasster Termin kann zur Kürzung des Pflegegeldes führen.
Versäumen Sie nicht Ihre gesetzliche Pflicht und buchen rechtzeitig Ihren Termin.
Alles aus der Hand-Service
Bequem per Videoanruf
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die digitale Beratung eine echte Erleichterung.
Kein komplizierten Terminabsprachen, keine Wartezeit.
Fragen und Antworten rund um den Beratungseinsatz.
Bei uns sind Sie in sicheren Händen - persönlich und virtuell
Unsere Fachkräfte unterstützen Sie kompetent bei der Sicherung Ihres Pflegegeldes

