Videoberatung Schwesterliebe

Pflegeberatung §37.3 SGB XI  Schnell.

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31.12.2026

Stichtag nicht verpassen!

Wichtiger Hinweis:
Für den 2. Beratungseinsatz steht der Stichtag am
31.12.2026 an!

Sichern Sie sich am besten schon jetzt Ihren Wunschtermin bei uns, damit Ihr Pflegegeld lückenlos gesichert bleibt und wir für Sie da sein können.

Buchen Sie rechtzeitig Ihren Termin

PFLEGEGRAD 1

1 x halbjährlich - freiwillig

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch.

PFLEGEGRAD 2 & 3

1 x halbjährlich - Pflicht

Menschen mit Pflegegraden 2 & 3 müssen sich einmal halbjährlich beraten lassen.

PFLEGEGRAD 5

1 x halbjährlich - Pflicht

Menschen mit Pflegegraden 4 & 5 müssen sich einmal halbjährlich beraten lassen. Sie können auch freiwillig vierteljährlich es in Anspruch nehmen.

Fristen und Häufigkeiten

Hinweis: Ein verpasster Termin kann zur Kürzung des Pflegegeldes führen.

Versäumen Sie nicht Ihre gesetzliche Pflicht und buchen rechtzeitig Ihren Termin.

Nutzen Sie dazu unseren Online Terminplaner.

Alles aus der Hand-Service

Bequem per Videoanruf

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die digitale Beratung eine echte Erleichterung.
Kein komplizierten Terminabsprachen, keine Wartezeit.

Fragen und Antworten rund um den Beratungseinsatz.


  • Was ist der Beratungseinsatz?

    Ein Beratungseinsatz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch einer Pflegefachkraft bei Menschen, die Pflegegeld erhalten. Dabei wird geschaut, ob die Pflege zu Hause gut funktioniert und ob Sie Unterstützung benötigen.


    Die Grundlage dafür ist § 37 Abs. 3 SGB XI.

  • Warum benötige ich einen Nachweis?

    Wenn Sie Pflegegeld bekommen und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, ist ein Beratungseinsatz regelmäßig vorgeschrieben.


    Das gilt für Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, aber empfehlenswert.

  • Wie oft muss die Beratung stattfinden?

    Wie oft der Besuch stattfindet, hängt vom Pflegegrad ab:


    • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
    • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
  • Wer bezahlt den Beratungseinsatz?

    Sie zahlen nichts!


    Die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen übernimmt die Kosten vollständig.

  • Was passiert, wenn man den Termin versäumt?

    Wichtig: Beratung rechtzeitig durchführen


    Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen oder später ganz streichen.


    Buchen Sie Ihren Beratungseinsatz daher rechtzeitig. Beim Pflegedienst Kolbe kümmern wir uns auch um die Übermittlung des Nachweises an Ihre Pflegekasse.

  • Wo findet die Beratung statt?

    Der erste Termin muss durch einen Pflegedienst im häuslichen Umfeld druchgeführt werden. 

  • Was wird besprochen?

    Der Hilfebedarf, der Zustand des Pflegebedürftigen, die Entlastung der Pflegeperson sowie nützliche Hilfsmittel.

  • Wer übermittelt den Nachweis an die Kasse?

    Das Formular wird direkt von uns der beratenden Stelle an die Pflegekasse geschickt.

Bei uns sind Sie in sicheren Händen - persönlich und virtuell

Unsere Fachkräfte unterstützen Sie kompetent bei der Sicherung Ihres Pflegegeldes

Bequem von zu Hause

Dank unserer Plattform sparen Sie äusserst wertvolle Zeit und bieten Ihren Kunden hervorragenden Service. 

Schnell & Flexibel

Unser Supportteam gewährleistet reibungslose Abläufe, sodass Sie sich anderen Aufgaben zuwenden können.

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